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vom Rettungshelfer NRW zum Rettungssanitäter (m/w/d)
Aufbaulehrgang mit 160 Unterrichtseinheiten (1 Einheit = 45 Minuten)
Zielgruppe
Interessierte und Einsatzkräfte, die den Lehrgang "Rettungshelfer (m/w/d)" erfolgreich abgeschlossen haben und sich für eine Tätigkeit auf einem Rettungswagen (RTW) qualifizieren wollen.
Beginn des Lehrganges nicht älter als 24 Monate oder Nachweis über regelmäßige Fortbildungen gem. RettG NRW § 5.4 seit bestandener Rettungshelfer-Prüfung (m/w/d)
Mindestalter 18 Jahre
physische und psychische Eigung; ein ärztliches Attest ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
Führungszeugnis, Belegart N ist vorzulegen, dass nicht älter als 6 Monate sein darf
mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwärtiger Abschluss einer Berufsausbildung
gültiger amtlicher Lichtbildausweis; ist als behördlich beglaubigte Kopie vorzulegen
Themen
Lernziele gem. RettAPO NRW für Rettungshelfer und Rettungssanitäter (m/w/d) gem. Anlage 1
80 Unterrichtseinheiten der Rettungshelfer-Ausbildung (m/w/d) werden angerechnet
Der Lehrgang endet mit einer vierteiligen staatlichen Prüfung (schriftlich, praktisch, Reanimation) vor dem Prüfungsausschuss der DRK-Rettungsdienstschule